



Weniger Staat - mehr Sicherheit
Oswald Sigg
Zu einem Buch über private Militärunternehmen, die Entstaatlichung der Gewalt und wie die Schweiz erfolglos gegen diese Entwicklung ankämpft: Philipp Hauenstein, Lukas Hegi (Hrsg.) Private Militär- und Sicherheitsfirmen und die Entstaatlichung der Gewalt im 21. Jahrhundert, Arbeitsgemeinschaft für Sicherheitspolitik Universität Zürich, Norderstedt: Books on Demand GmbH, 2011.
Das staatliche Gewaltmonopol ist eine Grundlage des Rechtsstaates. Es wird schleichend aufgehoben durch eine um sich greifende Kommerzialisierung militärischer und polizeilicher Gewalt. Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich angesichts aufbrechender regionaler Konflikte und diffuser Terrorängste die sogenannte Sicherheitsindustrie zu einem weltweit boomenden Wirtschaftszweig entwickelt.
Ungefähr 90 Unternehmen sind in 110 verschiedenen Ländern im Einsatz und generieren einen jährlichen Umsatz von 100 Milliarden Dollar. Besonders die Neuen Kriege hätten – so schildert es Thomas Schäubli in der Einführung zu diesem lesenswerten Reader (u.a. mit„Front-Beiträgen“ aus der deutschen Bundeswehr und aus der Demokratischen Republik Kongo) – die Nachfrage nach privatisierten militärischen Leistungen angeheizt. Die zu einem wachsenden Anteil mit Söldnern ausgetragenen Konflikte sind seit 1990 für fast alle Kriegsopfer, für 13 Millionen Flüchtlinge und für die Vertreibung von 38 Millionen Menschen verantwortlich.
Privatarmeen und modernste Technologie
Die PMC’s (private military company) erhielten aber auch im Zuge der Technologisierung der Kriegsführung eine wachsende Bedeutung. Es gibt immer mehr Produzenten hochkomplexer Waffensysteme, die diese nicht nur auf die Waffenmärkte bringen, sondern die Systeme auch durch ihr eigenes Fachpersonal betreiben lassen. Mit dieser Entwicklung einher geht ein normativer Wandel vom Staat zum Markt: mit immer mehr staatlichen Aufgaben werden private Anbieter beauftragt, Regierungsfunktionen werden ausgelagert, reguläre Armeen werden verkleinert mit gleichzeitigem Outsourcing militärischer, logistischer aber auch nachrichtendienstlicher bzw. geheimer Aufgaben.
Eine solche sicherheitspolitische Entwicklung kann nur mit zahlreichen Problemen grundlegender Natur verbunden sein. Sie führt nicht nur zu „asymmetrischen“ Konflikten, sondern die Kommerzialisierung der Gewalt fördert letztlich anarchische Strukturen. Zunächst einmal ist der rechtliche Status der Söldner und jener der Firmen, für die sie arbeiten, noch immer unklar und ungeregelt. Oft werden Mörder und Vergewaltiger, die eine private Uniform tragen, einfach ins nächste Flugzeug gesetzt und ausser Landes gebracht.
Es gibt kein internationales Gericht, das juristische Personen und ihre Angestellten wegen internationaler Verbrechen belangen darf. Sodann bezeichnet Schäubli ganz offen das Gefahrenpotenzial einer Kriminalisierung der PMC’s: „Mit genügend Geld kann sich jedermann eine mächtige Milizarmee kaufen – und mit genügend krimineller Energie kann jedermann das dafür nötige Kapital beschaffen.“ Zudem stehen private Sicherheitsfirmen oft hinter einer Konflikt-Eskalation und sie senken im allgemeinen die politischen Schwellen einer bewaffneten Konfliktaustragung. Der Autor macht auch darauf aufmerksam, dass es die privaten Militärs sind, welche die Situation auf den Kriegsschauplätzen in dramatischer Weise unübersichtlich werden lassen.
Internationale Regulierung im Völkerrecht
Der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen dem Schweizerischen Botschafter bei den Vereinten Nationen, Paul Seger, und dem ehemaligen Chef des Nachrichtenzentrums der deutschen Bundeswehr, Brigadegeneral a.D. Dieter Farwick, am Schluss des Buches entnimmt man Einzelheiten über die aktive Rolle, welche die Schweiz als Initiantin (zusammen mit dem IKRK) des Montreux-Dokuments spielt.
Diese von 16 Staaten – worunter China, Frankreich, Deutschland, Grossbritannien, USA – unterzeichnete Erklärung betont die Wichtigkeit der bereits getroffenen internationalen Regulierungen und Regeln in den Bereichen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte auch und gerade für die privaten Sicherheitsanbieter. Sie ist allerdings nur von beschränkter Tragweite. Die tonangebenden Staaten unter der Führung der USA akzeptierten das Übereinkommen allerdings nur, wenn es keine praktische Wirkung entfalten würde. So ist leider „Montreux“ ein „soft-law document“ ohne rechtsverbindlichen Charakter geblieben.