



Wir müssen besser hinschauen, bevor wir urteilen
Y ne Feri
Zur Sozialhilfe-Debatte: Mit den von der SVP geforderten 600 Franken pro Monat als Grundbedarf für eine Person kann sich niemand ausreichend versorgen. Die heutigen Ansätze der Sozialhilfe hingegen bewegen sich in einem fairen und vernünftigen Rahmen. Dass sich die Sozialhilfekosten in der Schweiz auf jährlich zwei Milliarden Franken belaufen, hört sich nach viel Geld an.
Man muss aber beachten: Die Kosten aller Sozialwerke betragen mehr als das sechzigfache, nämlich jährlich ca. 130 Milliarden Franken. Hinzu kommt, dass es in den letzten Jahren keine Steigerung der Auslagen gab (gemessen am BIP). Die Debatte wird emotional und teilweise auch realitätsfern geführt; Schlagworte reichen aber nicht aus, um die Komplexität dieses Themas zu erfassen. Nachfolgend einige wichtige Aspekte, die leider viel zu oft vergessen gehen:
* Die Sozialhilfe übernimmt heute Aufgaben und Kosten, welche noch vor wenigen Jahren bei der Arbeitslosenkasse oder der Invalidenversicherung angesiedelt waren. Es ist folglich kein Wunder, dass die Sozialhilfe stärker belastet wird. Es handelt sich hier um eine Kostenverlagerung.
* Es ist nicht einfach, Sozialhilfe zu erhalten, denn diese unterliegt strikten Vorgaben. Die Sozialhilfe zahlt auch längst nicht alle Kosten, die momentan angeprangert werden. Kosten, die beispielsweise im Rahmen einer Strafmassnahme anfallen, gehören nicht zur Sozialhilfe.
* Die Sozialhilfe ist eine solidarische Leistung an all jene, die in einer misslichen finanziellen Lage stecken. Das kann jeden und jede treffen, bspw. alleinerziehende Elternteile, hochqualifizierte StudienabgängerInnen ohne Festanstellung oder ältere Personen, die ihre Arbeit verlieren.
Es gibt aber tatsächlich ein grosses Problem, für das wir nun politische Lösungen finden müssen: die Kostenverteilung. Wir brauchen Modelle wie sie beispielsweise der Kanton Solothurn kennt und bei dem die Kosten ausgeglichen auf die Gemeinden verteilt werden. Und wir brauchen nationale Standards, damit die Sozialhilfebeziehenden in der ganzen Schweiz gleich behandelt werden.
Ändern muss sich aber auch die Berichterstattung zum Thema Sozialhilfe. Ich fordere die Medien auf, über die vielen Hunderten, ja Tausenden von SozialhilfebezügerInnen zu berichten, welche kooperativ, dankbar und ehrlich mit den Sozialdiensten arbeiten und sehr gerne ihren Lebensunterhalt finanziell unabhängig bestreiten möchten. Es gibt andere Staatsauslagen, die viel stärker zu hinterfragen sind. Wir sollten nicht bei jenen sparen, die schon zum Sparen gezwungen sind.
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Strengere Sanktionen gegen Sozialhilfemissbrauch in Nidwalden
(Mitget) Der Kanton Nidwalden will Sozialhilfemissbrauch strenger sanktionieren können. Der Landrat hat nach erster Lesung mit 48 zu 8 Stimmen das neue Sozialhilfegesetz gutgeheissen.
Nidwalden habe mit 0,9 Prozent die tiefste Sozialhilfequote der Schweiz, sagte Sozialdirektorin Yvonne von Deschwanden. Der Kanton und die Gemeinden hätten die Sozialhilfe "im Griff".
Trotzdem will Nidwalden strenger gegen Sozialhilfemissbrauch vorgehen können. Im neuen Gesetz wurden deshalb die Gründe für Leistungskürzungen präzisiert. Damit werde es in Nidwalden ausreichende Instrumente geben, um einem allfälligen Missbrauch den Riegel zu schieben, sagte von Deschwanden.
Das neue Gesetz geht bei den Kürzungen der Leistungen über die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vorgesehenen Sanktionen hinaus. Bei schweren Widerhandlungen kann die Sozialhilfe auf das Minimum der Nothilfe beschränkt werden. Auch eine Abweichung vom grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Nothilfe ist möglich.
SKOS-Richtlinien relativiert
Neu wird der Regierungsrat festlegen, wie die Sozialhilfeleistungen bemessen werden. Die Richtlinien der SKOS sind zwar weiterhin eine Referenzgrösse, der Regierungsrat kann aber Abweichungen beschliessen. Ändern SKOS-Richtlinien, müssen die neuen Vorgaben vom Regierungsrat genehmigt werden.
Kritik an den Neuerungen übte einzig die Fraktion Grüne/SP. Diese seien nicht zwingend nötig oder sogar unverhältnismässig, sagte Leo Amstutz (Grüne/SP). Die Regierung trete auf das Sozialhilfeschmarotzer-Karussell auf, obwohl nur 370 von 42'000 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner Sozialhilfe beziehen würden.
Amstutz bemängelte, dass das neue Gesetz die Bedeutung der SKOS-Richtlinien soweit abschwäche, dass diese unterwandert werden könnten. Die SKOS-Richtlinien seien aber nicht Schuld am Missbrauch.
Peter Waser (SVP) unterstützte das Gesetz, er anerkannte aber, dass die Anwendung der Sozialhilfe eine Gratwanderung sei. Es sei nicht immer leicht festzustellen, was Schicksal, was selbstverschuldet und was Missbrauch sei.
Kantonalisierung verworfen
Ein Thema der Debatte war ferner, ob die kommunalen Sozialämter kantonalisiert werden sollen. Um diesem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen, beantragte Leo Amstutz (Grüne/SP) die Rückweisung der Gesetzesvorlage. Der Antrag wurde aber mit 47 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Die Ratslinke erhoffte sich, dass die Sozialhilfe einheitlicher angewendet wird, wenn nur noch ein Amt statt elf Ämter zuständig sei. Amstutz sagte, wer immer von einem schlanken Staat spreche, habe jetzt die Möglichkeit, eine Diät zu verordnen.
Die bürgerlichen Fraktionen hielten aber nichts von der Idee. Als Negativbeispiel angeführt wurde die Kantonalisierung des Kinder- und Erwachsenenschutzes. Philippe Banz (FDP) sagte, die Fallzahlen könnten steigen, weil ein kantonales Amt anonymer sei.
Auch der Regierungsrat plädierte gegen eine Zentralisierung. Die Gemeinden hätten bereits den Kinder- und Erwachsenenschutz an den Kanton abgeben müsse. Dieser dürfe die Gemeinden nicht entmündigen.
Nicht mehr Teil des Sozialhilfegesetzes sind die Regelungen der ambulanten und stationären Betreuungsangebote. Für diese Normen wurde ein neues Betreuungsgesetz geschaffen. Die Fraktionen begrüssten diese Entflechtung und stimmten der Vorlage einstimmig zu.
( sda, 24.09.2014 )