



Keine weitere Schlechterstellung von MigrantInnen bei der Arbeit
Daniel Lampart
(SGB) Unter dem Schlagwort ‚Missbrauchsbekämpfung‘ plant der Bundesrat die sozialen Rechte von ausländischen Arbeitnehmenden zu beschneiden. Er will ihre Aufenthaltsbewilligung stärker an die Arbeitsstelle koppeln. Dies erhöht ihre Abhängigkeit von den Arbeitgebern und führt nicht nur zu mehr Druck auf ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern auch auf die aller anderen Arbeitnehmenden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wehrt sich energisch gegen die Vorlage.
Der Bundesrat präsentiert eine Reihe von Massnahmen, die Missbräuche bei der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit bekämpfen sollen: Ausländische Arbeitnehmende, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zum Arbeiten in die Schweiz gekommen sind, sollen ihr Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sofort verlieren. Wer eine Aufenthaltsbewilligung B besitzt, hat in der gleichen Situation maximal 6 weitere Monate ein Aufenthaltsrecht.
Die einmal gewährte Aufenthaltsbewilligung soll also wieder entzogen werden, ohne dass die Person sich etwas zu Schulden hat kommen lassen und unabhängig davon, ob Frau und Kinder in der Schweiz leben. Schliesslich sollen ausländische Personen, deren Kurzaufenthaltsbewilligung abgelaufen ist und die von ihrem Recht auf Stellen-suche während sechs weiterer Monate Gebrauch machen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Alle Arbeitnehmenden sitzen im gleichen Boot
Diese Vorschläge gehen in die falsche Richtung. Auch ausländische Arbeitnehmende haben Anrecht auf Rechtssicherheit und sozialen Schutz. Ausserdem würde nicht nur die Lage von MigrantInnen, sondern die Situation aller Erwerbstätigen in der Schweiz verschlechtert. Denn wenn ein Schweizer Arbeitgeber sein ausländisches Personal unter Druck setzten kann, kommen früher oder später alle Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck. Mangelnde soziale Absicherung bei einem Stellenverlust erhöht das Risiko, dass ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden. KurzaufenthalterInnen, deren Aufenthaltsrecht einzig vom aktuellen Arbeitsvertrag abhängt, sind besonders abhängig von ihrem Arbeitgeber. Denn mit dem Verlust der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gehen auch das Recht auf Gleichbehandlung mit Schweizer Arbeitnehmenden sowie der Anspruch auf Sozialhilfe verloren.
Working poor mit Sozialhilfe als Problem
Die in der Öffentlichkeit immer wieder kolportieren Fälle von „Sozialhilfemissbrauch“ sind völlig aufgebauscht. Personen, die über das Freizügigkeitsabkommen FZA in die Schweiz gekommen sind, beziehen deutlich seltener Sozialhilfe (Sozialhilfebezugsquote 2010: 0.9%) als Schweizerinnen und Schweizer (1.8%). Zudem sind 60 Prozent der FZA-Zugewanderten, die Sozialhilfe beziehen, gleichzeitig erwerbstätig. Die-se Personen erhalten Sozialhilfe, weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften. Und dies obwohl es sich in der Regel nicht um kleine Teilzeitpensen handelt, da für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Erwerbstätige eine Teilzeitarbeit von untergeordnetem Umfang nicht ausreicht. Das Problem sind somit die zu tiefen Löhne. ‚Missbrauchsbekämpfung‘ sollte nicht bei den Zuwanderern ansetzen, sondern bei den Arbeitgebern. Notwendig wären eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen und eine Verbesserung des Lohnschutzes. Die Arbeitnehmenden brauchen mehr statt weniger Schutz – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
(24. September 2014)
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Zum 17. Oktober:
Internationaler Tag gegen Armut und Ausgrenzung
Der 17. Oktober wurde 1992 durch die UNO-Generalversammlung zum internationalen Tag gegen Armut und Ausgrenzung erklärt: Ein Leben in Armut kann nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbart werden.
Veranstaltung der IG Sozialhilfe Zürich:
20 Jahre Widerstand der IG Sozialhilfe gegen soziale Missstände und Verschärfungen im Arbeits- und Wohnungsmarkt!
Freitag, 17. Oktober 2014, 18.:30
GZ Riesbach, Seefeldstrasse 93, 8008 Zürich
Tram 2 und 4 bis Feldeggstrasse
Eintritt frei – Kollekte
Der Kapitalismus erzeugt Armut hier und überall auf der Welt: Menschenrechtsverletzungen, Entwürdigung, Krankheit und vorzeitiges Sterben. Nicht der Mensch mit all seinen legitimen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt, sondern der Gewinn einer kleinen Minderheit. Der Kampf für die sozialen Menschenrechte geht Hand in Hand mit der Bekämpfung von Armut.
Die IG Sozialhilfe wehrt sich seit 20 Jahren gegen Armut, soziale Missstände, Ausbeutung, Erniedrigung und Entrechtung der Armutsbetroffenen und für einklagbare soziale Rechte in der Schweiz.
Veranstaltungsprogramm
18.30 Abendessen
19.30 Veranstaltungsbeginn
Branka Goldstein: Begrüssung und thematische Einführung
Dr. Natalie Benelli: Arbeit im Kapitalismus heute: Prekariat für viele, Profit für wenige
Luzian Ochsner: Wohnungsnot, Stadtaufwertung und Widerstand
20.15 Pause
20.30 Gruppendiskussionen mit den PodiumsteilnehmerInnen
21:30 Veranstaltungsende
IG Sozialhilfe
Postfach 1566 8032 Zürich
Tel. 079 343 66
ig-sozialhilfe@gmx.ch
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Einladung zur Kulturveranstaltung für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Aarau
Am Samstag, 18.Oktober 2014, 14.00-18.30 Uhr findet im Roschtige Hund, Ziegelrain 2, 5000 Aarau eine Kulturveranstaltung zur Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen statt.
Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Medizin, Theologie und sozialer Arbeit betrachten die bewegende Thematik aus diversen Blickwinkeln. Die Referierenden zeugen von ihren alltäglichen Erfahrungen und Erlebnissen. Sie zeigen auf, wie sich eine Annahme der Initiative gesamtgesellschaftlich auswirken könnte.
Die Veranstaltung bietet Zeit und Raum für Reflektion und Diskussion, für das Dafür und das Dagegen. Folgende Mitwirkende dürfen mit Freude angekündigt werden:
- Ursula Davatz, Ärztin, Psychiaterin und Systemtherapeutin, Zürich
- Judith Giovanelli-Blocher, Autorin und Fachfrau für soziale Arbeit, Biel
- Yvonne Feri, Nationalrätin SP Aargau, Präsidentin SP Frauen Schweiz, Wettingen
- Giselle Rufer, President and CEO DELANCE Swiss Watches for Women, Biel
- Claudia Bandixen, Pfarrerin, Direktorin Mission 21, Basel
- Daniel Knecht, Präsident Aarg. Industrie-und Handelskammer, ehem. Grossrat FDP, Brugg
- Daniel Straub, Psychologe, Betriebsökonom und Projektleiter, - im Initiativko-mitee, Zürich
- Enno Schmidt, Künstler, Autor und Filmemacher, Basel - im Initiativkomitee, Basel
Ergänzend ist die Wanderausstellung „Grundikomme bi dä Lüt“ mit umfassenden Informationen und anregenden Denkanstössen 08.00.-18.00Uhr, am Holzmarkt, 5000 Aarau präsent.
Das detaillierte Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: http://bedingungslos.ch/category/veranstaltungen/
Für weitere Informationen oder die Zusendung von Flyern kontaktieren Sie bitte die Organisationsverantwortliche Kristina Eva Schwabe unter evakristina@gmx.ch.